Im Akkreditierungsverfahren des WM-Organisationskomitees (BOC) müssen Journalisten einer Überprüfung ihrer kompletten Daten zustimmen

Datum: 
05.08.2009
Ort: 
Berlin
Datenherkunft: 
Berlin Organising Committee GmbH
Organisation: 
Organisation
Typ: 
Datensammlung
Betroffene: 
Journalisten
Anz. Betroffene: 
3.700
Beschreibung: 

Bei der Akkreditierung für die Leichtathletik-WM müssen die Journalisten neben den Angaben zur Person und der auftraggebenden Zeitung auch eine "Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung" der Person "gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 ASOG Berlin" unterschreiben. Das hat das Berlin Organising Committee GmbH (BOC) eingeführt. Auf Grundlage dieses Gesetzes können die Ordnungsbehörden und die Polizei personenbezogene Daten an Personen oder Stellen auch "außerhalb des öffentlichen Bereichs" übermitteln.