HanseNet bleibt weiter zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Der Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens HanseNet, mit dem das Unternehmen erreichen wollte, dass es vorerst keine Maßnahmen zur Einführung der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" treffen muss, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Mit einer Verfügung vom 06. Juli 2009 hatte die Bundesnetzagentur HanseNet dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu binnen sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Hiergegen hatte HanseNet Widerspruch eingelegt. Da dieser Widerspruch aber keine aufschiebende Wirkung hat und die Anordnung damit sofort zu befolgen war, hat HanseNet im gerichtlichen Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs anzuordnen. Diesen Antrag hat das Gericht aber abgelehnt. Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass die HanseNet – wie andere Telekommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden hat.
