Bundesrat gibt grünes Licht für umstrittene Ausländerdatei
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 18.9.2009 grünes Licht für eine überarbeitete Version der umstrittene Ausländerdatei gegeben. Anpassungen waren nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember die Datenbank wegen Diskriminierung in Deutschland lebender Bürger aus anderen EU-Staaten als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt hatte. Bundesdatenschützer Peter Schaar kristisiert allerdings, dass die überarbeitete Version des Ausländerzentralregister (AZR) noch immer einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Im AZR sind personenbezogene Daten von allen Ausländern erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, darunter auch die Daten von EU-Bürgern. Derzeit umfasst das AZR mehr als 20 Millionen Datensätze, darunter auch Datensätze über EU-Bürger. Zulässig wäre es allenfalls, solche Daten von EU-Bürgern zu speichern, die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften im Einzelfall erforderlich sind. Außerdem wird die Vorschrift den Vorgaben des EU-Rechts mit Blick auf den automatisierten Abruf der Daten von EU-Bürgern durch Ausländerbehörden, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Zollkriminalämter, Verfassungsschutzbehörden etc. nicht gerecht.
