Einladung zum Missbrauch: Arbeitsamt macht Bewerberdaten Dritten ohne Kontrolle zugänglich

Datum: 
29.10.2009
Ort: 
Nürnberg
Datenherkunft: 
Bundesagentur für Arbeit
Organisation: 
Behörde
Typ: 
Fahrlässigkeit
Betroffene: 
Bewerber
Anz. Betroffene: 
Unzählige
Beschreibung: 

Jeder, der sich als Arbeitgeber ausgibt, kommt über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit an sensible Bewerberdaten. Wer bei der Bundesagentur für Arbeit eine Stelle vergeben möchte, kann sich auf deren Plattform registrieren und ein Angebot einstellen. Dabei muss er lediglich den Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben, eine Betriebsnummer oder ein Gewerbeschein sind nicht erforderlich. Nach der Anmeldung erhält der potentielle Arbeitgeber Bewerbungsunterlagen zugeschickt, die Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnisse und Lebenslauf beinhalten. Es spielt keine Rolle, ob tatsächlich ein Job vergeben wird oder nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigt sich empört, denn so könnte jeder zu Unrecht an Bewerberdaten gelangen. Es dürfe nicht sein, "dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände geraten. Dies lässt sich mit dem Sozialdatenschutz in keinster Weise vereinbaren."

In einer Stellungnahme der Bundesagentur heißt es dazu: "Im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt wollte die BA eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden."