Datenschutzverstoß bei Stuttgart 21: Staatsanwaltschaft nennt Namen aller Anzeigenerstatter

09.12.2011

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Datenschutz verstoßen, als sie in einer Verfügung zu Stuttgart 21 die Namen aller Anzeigeerstatter aufführte. Zu diesem Ergebnis kommt der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, bei einer durch die Stuttgarter Zeitung ausgelösten Untersuchung. Geteilt wird seine Einschätzung von der württembergischen Generalstaatsanwaltschaft, während die Stuttgarter Ermittler bis zuletzt uneinsichtig blieben. Die Nennung von Anzeigeerstattern sei nicht grundsätzlich unzulässig, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, es komme vielmehr auf den Einzelfall an. In einem Fall wie dem vorliegenden, wo mehrere Anzeigen in einer Verfügung beschieden würden und die Erstatter weder "Verletzte" seien noch in einem unmittelbaren Bezug zum Sachverhalt stünden, dürften die Namen jedoch nicht genannt werden. Darauf habe man die Staatsanwaltschaften mit der Bitte um Beachtung hingewiesen. Sanktionen muss die Ermittlungsbehörde nicht fürchten: diese werde nur bei einem vorsätzlichen Verstoß verhängt.

stuttgarter-zeitung.de vom 09.12.2011