Datenschützer sprechen sich gegen den Einsatz von Google Analytics aus [Update]
Datenschützer von Bund und Ländern wollen verhindern, dass die Betreiber von Internetseiten weiterhin den Webtracking-Dienst von Google Analytics in Anspruch nehmen, im Zweifel sogar unter Androhung von Bußgeldern. Sie befürchten unter anderem, dass Google anhand der IP-Adressen, die sie von den Seitenbetreibern erhalten, Profile von Millionen von Usern mit ihren Interessen, Lebensgewohnheiten und Konsumverhalten erstellen und die Zugangsanbieter diese Profile dann mit Namen und weiteren Stammdaten etwa Adresse, Bankverbindung und Krankenversicherung beschriften.
Am Ende der Woche will eine informelle Vereinigung von Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder einen Forderungskatalog vorlegen, den Websitebetreiber für den legalen Einsatz von Analysewerkzeugen erfüllen müssen.
Update vom 27.11.2009:
Bei ihrer Sitzung am 26. und 27. November 2009 haben die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich beschlossen, "dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind." Somit dürfen Nutzungsprofile nicht mehr anhand der IP-Adressen erstellt werden, denn im Sinne des Telemediengesetzes dürfen Profile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. IP-Adressen gelten hier allerdings nicht als Pseudonym.
