Peter Schaar äußert Bedenken gegen elektronischen Entgeltnachweis

14.12.2009

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußert schwere Bedenken gegen den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Ab Januar müssen aufgrund eines neuen Gesetzes Arbeitgeber sämtliche Daten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Im Gespräch mit der Thüringer Allgemeinen Zeitung forderte der Datenschützer den Gesetzgeber auf, die Liste der zu übermittelnden Daten noch einmal zu überarbeiten. Laut Schaar sollen nämlich auch Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz gespeichert werden. «Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig», sagte Schaar. Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich. Dass etwa die Bundesagentur für Arbeit die Daten benötige, um im Einzelfall Sperrzeiten zu verhängen, rechtfertige keinesfalls, solche Informationen generell zu speichern.

www.thueringer-allgemeine.de vom 11.12.2009
zeit.de vom 13.12.2009