Das Bundesverfassungsgericht kippt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

02.03.2010

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und nichtig. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Die Daten seien nun „unverzüglich zu löschen“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Unter bestimmten Maßgaben dürfen die Daten weiter gespeichert und verwertet werden, da - laut Urteil - die Telekommunikationsdaten "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung" sind.

sueddeutsche.de vom 02.03.2010
faz.net vom 02.03.2010
zeit.de vom 02.03.2010