Neues Gutachten erklärt Google Street View für teilweise rechtswidrig

02.03.2010

Das Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) hat für die Landesregierung Rheinland-Pfalz ein neues Gutachten zur Rechtsmäßigkeit von Google Street View erstellt. Das ZAR kam darin zu dem Ergebnis, dass Google Street View "nur unter gewissen Einschränkungen zulässig" sei. Nun sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder prüfen, ob dem Suchmaschinenbetreiber auf der Basis des Rechtsgutachtens weitere Vorgaben zu erteilen sind.

heise.de vom 01.03.2010
spiegel.de vom 01.03.2010