Papier beklagt häufige Diskrepanz zwischen Gesetzgebung und Verfassung
Nach dem erhöhten Gefahrenpotenzial durch terroristische Angriffe habe der deutsche Gesetzgeber versucht, mit "neuartigen Abwehrmöglichkeiten" wie die Onlinedurchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung oder die "automatisierte anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen auf öffentlichen Straßen" zu reagieren, erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Aber: "Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind - absichtlich oder unabsichtlich - über das Ziel hinausgeschossen."
Nach dem klärenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (News vom 02.03.2010) geht Papier nun davon aus, dass "wir nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorfinden werden."
sueddeutsche.de vom 06.03.2010
dradio.de vom 07.03.2010
heise.de vom 08.03.2010
