EuGH-Urteil: Deutschlands Datenschutz muss neu organisiert werden
09.03.2010
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Abhängigkeit der Datenschützer der deutschen Bundesländer von der Politik deutlich reduziert werden muss. Die bisherigen Gesetze verstoßen gegen EU-Recht und die ganze Struktur muss reformiert werden. In dem am heutigen Dienstag verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die "völlige Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe. Die Bundesrepublik habe diese Vorgabe falsch umgesetzt, indem sie die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen ihrerseits einer staatlichen Kontrolle unterworfen habe.
