Gericht zwingt Verein zur Herausgabe von vertraulichen Daten
17.03.2010
Das Landgericht in Münster hat einem einfachen Mitglied des Vereins "Slow Food" die Herausgabe aller E-Mail-Adressen der 9.600 Vereinsmitglieder bewilligt, allerdings unter der Prämisse, dass diese von einem Treuhänder verwaltet werden. Der Kläger benötige die E-Mail-Adressen aller Mitglieder, da er bald für den Vorstand kandidieren wolle und sich allen Mitgliedern per Newsletter vorstellen möchte. Der Beschluss ist zwar noch nicht rechtskräftig, könnte aber große Signalwirkung entfalten.
Der Verein will gegen den Beschluss vorgehen, infolge des Urteils seien bereits rund 100 Mitglieder ausgetreten.
