Datenschützer werden gegen zweifelhaftes Lastschriftverfahren von Supermarktketten aktiv
25.05.2010
Vor kurzem sind mehrere Supermarktketten wegen ihres Umgangs mit Kundendaten in Kritik geraten. Denn die Kunden, die per Unterschrift mit EC-Karte bezahlen, unterschreiben auf dem Kassenzettel gleichzeitig eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe ihrer Kontodaten. Auch Handelsfirmen wie Rewe oder Penny, aber auch Tankstellen und Möbelhäuser lassen auf ihren Kassenzetteln Einwilligungen unterschreiben.
Nun werden die Landesdatenschützer aktiv und wollen am 10. Juni über den künftigen Umgang mit dem Online-Lastschriftverfahren beraten. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen will aktiv werden.
