Missbrauch bei Handy-Ortung

31.05.2010

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, warnt vor Missbrauch bei der Ortung von Mobilfunktelefonen. Es sei möglich, dass auch Handy-Nutzer geortet werden, die weder davon wüssten, noch ihr Einverständnis gegeben hätten. Für eine Ortung fordert §98 des Telekommunikationsgesetzes jedoch eine schriftliche Einwilligung des Nutzers. Handy-Besitzer müssten zudem bei jeder fünften Ortung per SMS über diese informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber. Problematisch sei zudem, dass Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. Nach Meinung des Datenschutzbeauftragten sollte die Einwilligung an das Mobilfunkunternehmen erfolgen, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.

www.heise.de vom 30.05.2010